Recht. Dokumentation. Veränderung.

Es geht vorwärts

Aus einer erzwungenen Auseinandersetzung hat Jolanda Spiess eine langfristige Strategie entwickelt: Einzelfälle nutzen, um das System zu verbessern. Das Ziel ist nicht persönliche Genugtuung, sondern strukturelle Wirkung – für alle, die von medialer Machtasymmetrie betroffen sind.

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Kontext

Jolanda Spiess

Schweizer Medienkonzerne werden nicht mehr um die Herausgabe von Gewinnen herumkommen, die aus persönlichkeitsverletzenden Kampagnen erzielt wurden.

Das von Jolanda Spiess gegen Ringier erwirkte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unendliche Boulevard-Schmutzkampagnen, wie am eigenen Leib erlebt, gehören aber der Vergangenheit an, seit klar ist, dass man die Gewinne rückwirkend einfordern kann.

Wie schmerzhaft dieser Entscheid für die Medienbranche ist, die sich nie von den lukrativen Schmuddelkindern abgrenzte, zeigen all die noch anhaltenden Versuche, Jolanda Spiess mit medienkonzernübergreifenden Massnahmen zu diskreditieren und zu verleumden. Eine Journalistin, die «im Auftrag von Tamedia» eine «Recherche» zur Zuger Landammann-Feier aufnahm, ist inzwischen mehrfach wegen Verleumdung – wissentliche Lüge und vorsätzliche Falschbehauptung – verurteilt worden (zweite Instanz, nicht rechtskräftig).

Gegen die Tamedia-Autorin und gegen verschiedene Internet-Rand-Existenzen, die sich in ihrem Fahrwasser im medial geschürten Hass gegen Jolanda Spiess vereint haben, laufen noch mehrere Verfahren. Ruhe wird es wohl erst geben, wenn das Verfahren um die Gewinnherausgabe, das sich dank der Verzögerungstaktiken insbesondere durch die Medienkonzerne bis heute in die Länge zieht, erledigt ist oder eine ernstgemeinte Einigung erzielt werden konnte.

Engagement, Auszeichnungen und neue Wege

Für ihr Engagement gegen Hate Speech und den Aufbau der Organisation #NetzCourage wurde Jolanda Spiess 2021 mit dem Ida-Somazzi-Preis und dem FemBizSwiss-Award ausgezeichnet. Heute berät sie mit der Winkelried & Töchter GmbH Betroffene von Medienmachtmissbrauch und entwickelt smarte Werkzeuge für juristische Sicherung, Recherche und Analyse – unter anderem für Anwaltskanzleien. Wenn sie nicht gerade Verfahren führt, fiebert sie mit ihrer Familie beim VfL Bochum mit – einem Verein, der nicht aufgibt.

Wer in einer öffentlichen und juristischen Auseinandersetzung mit den grössten Schweizer Medienhäusern steht, kann nicht mit einer fairen Darstellung seiner Person und der hängigen Verfahren rechnen. Wer sich einen Überblick über die Details zu den einzelnen Verfahren, Urteilen und Dokumenten machen möchte, findet sie in den aktualisierten Falldossiers weiter unten.

Meistgeklickt – Jolanda Spiess-Hegglin, Limmat Verlag 2024
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Meistgeklickt

Protokoll eines Systemversagens. Es begann mit einer Schlagzeile. Es folgten Millionen von Klicks und Werbeeinnahmen für Medienkonzerne.

Das Buch dokumentiert, wie Boulevard- und Qualitätsmedien Hand in Hand arbeiten und beschreibt die juristische Strategie der Gewinnherausgabe.

Zum Buch →
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Fälle

Systemrelevante Verfahren
01
Landmark Case – Leiturteil – Gewinnherausgabe
Ringier AG / Blick
Über 150 Artikel einer medialen Kampagne gegen eine einzelne Person. Schwere Persönlichkeitsverletzung gerichtlich festgestellt, Blick-Entschuldigung auf der Titelseite. Erstmals in der Schweiz wird ein Medienkonzern zur Herausgabe von Gewinnen aus persönlichkeitsverletzender Berichterstattung verpflichtet. Berufung von Ringier hängig. Kampagnenklage fuer die restlichen Artikel in Vorbereitung.
2014 – heute
Gewonnen
Berufung hängig
02
International – Menschenrechte – Intimsphärenschutz
EGMR-Verfahren
Kantonsgericht Zug heisst Massnahmengesuch gut und bestätigt das Publikationsverbot. Obergericht hebt es auf. Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein. Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – die Schweiz hat Stellung genommen. Im Zentrum: Darf die Intimsphäre einer Person zum Gemeingut erklärt werden, bloss weil Medien sie über Jahre verbreitet haben?
2020 – heute
Hängig
03
Verleumdung – Medien – Persönlichkeitsschutz
Tamedia / Binswanger
Mehrfache Verurteilung wegen Verleumdung in zwei Instanzen. Zweite Verurteilung per Strafbefehl, dann Freispruch, jetzt am Obergericht hängig. Hängige Zivilklage wegen knapp 200 persönlichkeitsverletzenden Buchpassagen und Gewinnherausgabe. Der Komplex erstreckt sich über vier Rechtsebenen bis zum Bundesgericht und zum EGMR.
2020 – heute
Gewonnen
Teilweise hängig
04
Digitale Gewalt – Cyberstalking – Shameleaks
Cyberstalking und mediale Hassverbindungen
Über ein Dutzend Verfahren gegen systematisches Cyberstalking, Pornografie und die illegale Veröffentlichung intimer Daten. Nötigung. Hausdurchsuchung, Verhaftung, Kontaktverbote, Verurteilungen.
2019 – heute
Mehrfach gewonnen
05
Üble Nachrede – Medien
Weltwoche / Vizechefredaktor
Verurteilung in zwei Instanzen wegen übler Nachrede. Dokumentation, wie vertrauliche Untersuchungsakten politisch instrumentalisiert und in Absprache mit einem Beschuldigten publiziert wurden.
2015–2017
Gewonnen
04

Chronologie

2025
Gewinnherausgabe Blick – Landmark-Urteil / Leiturteil
Ringier AG zur Gewinnherausgabe nach Persönlichkeitsverletzungen verpflichtet (Art. 28a Abs. 3 ZGB). Erstmals in der Schweizer Rechtsgeschichte. Ein Leiturteil für Medienrecht und Medienethik.
2025
Tamedia-Journalistin – Verleumdung in zwei Instanzen bestätigt
Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigt die Verurteilung wegen Verleumdung. Fall nun am Bundesgericht hängig.
2025
SRF DOK: Hass im Netz
Dokumentarfilm von Eveline Falk über digitale Gewalt und den juristischen Kampf dagegen.
2024
Meistgeklickt – Buchveröffentlichung
Protokoll eines Systemversagens. Limmat Verlag. Dokumentation der Mechanismen medialer Persönlichkeitsverletzungen.
2025
Shameleaks-Zivilprozess gewonnen
Bezirksgericht Hinwil urteilt im Zivilprozess zur illegalen Veröffentlichung intimer Daten zugunsten von Spiess-Hegglin.
2025
Strafbefehl Solothurn – Verleumdung
Zweite strafrechtliche Verurteilung der Tages-Anzeiger-Journalistin wegen Verleumdung in einem Aktivradio-Interview.
2024
Cyberstalker-Verurteilungen
Bezirksgericht Pfäffikon verurteilt beide Haupttäter wegen Pornografie, Verleumdung und Missachtung gerichtlicher Verbote.
2024
Stellungnahme der Eidgenossenschaft beim EGMR
Die Schweiz nimmt auf 21 Seiten Stellung zur Beschwerde. Der Bundesrat verteidigt das Nichteintreten des Bundesgerichts und beantragt die Abweisung – räumt aber ein, dass Art. 6 EMRK (Zugang zum Gericht) auf das Verfahren anwendbar ist.
2024
EGMR kommuniziert Beschwerde an die Schweiz
Der EGMR kommuniziert die Beschwerde offiziell an die Schweizer Regierung und legt ihr einen Fragekatalog vor: unter anderem zur Frage, ob der Zugang zum Bundesgericht willkürlich verweigert wurde und ob das Recht auf Privatleben (Art. 8 EMRK) verletzt worden ist.
2022
Beschwerde beim EGMR eingereicht
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zur Frage des Intimsphärenschutzes – insbesondere, ob die Schweiz den Zugang zum Recht willkürlich verweigert hat.
2022
Bundesgericht – Nichteintreten (BGE 5A_824/2021)
Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde ein mit der Begründung, die Beschwerdeführerin habe sich «mit keinem Wort» über den nicht wiedergutzumachenden Nachteil geäussert – obwohl dies auf sechs Seiten dargelegt worden war. Ein Fachaufsatz von Schulthess/Aeschimann/Cottinelli (AJP 09/2022) beurteilt das Nichteintreten als «überspitzt formalistisch» – der Nachteil sei «geradezu in die Augen springend» gewesen, die Beantwortung der materiellen Fragen ungerechtfertigt verweigert worden.
2021
Obergericht Zug hebt superprovisorische Verfügung auf
Obergericht Zug hebt die superprovisorische Verfügung gegen die persönlichkeitsverletzende Publikation auf. Beschwerde ans Bundesgericht erhoben.
2020
Blick-Entschuldigung und Obergericht
Obergericht bestätigt «schwerwiegende» Intimsphärenverletzung. Ringier akzeptiert. Blick entschuldigt sich auf der Titelseite.
2020
Kantonsgericht Zug – Bestätigungsentscheid
Das Kantonsgericht Zug bestätigt die superprovisorische Verfügung im ordentlichen Verfahren (ES 2020 222, 3. September 2020). Das Publikationsverbot zum Schutz der Persönlichkeit wird aufrechterhalten.
2020
Kantonsgericht Zug – Superprovisorische Verfügung
Einzelrichter des Kantonsgerichts Zug heisst das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gegen die persönlichkeitsverletzende Buchpublikation gut und erlässt Verbote zum Schutz der Persönlichkeit (4. Mai 2020).
2017
Weltwoche-Vizechefredaktor verurteilt
Verurteilung wegen übler Nachrede in zwei Instanzen. Instrumentalisierung vertraulicher Akten dokumentiert.
2016
Gründung #NetzCourage
Jolanda Spiess gründet den Verein #NetzCourage, der Betroffene digitaler Gewalt unterstützt und sich für Aufklärung und Prävention einsetzt.
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Rezeption

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Fakten

Wer ist Jolanda Spiess?

Jolanda Spiess – auch bekannt als Jolanda Spiess-Hegglin – ist eine ehemalige Zuger Politikerin, die dadurch bekannt wurde, dass sie sich gegen die systematische Persönlichkeitsverletzung wehrt, die ihr durch grosse Schweizer Medienhäuser beigebracht wurde. Sie führt systemrelevante juristische Verfahren gegen Schweizer Medienkonzerne wie Ringier und Tamedia, gründete 2016 den Verein #NetzCourage gegen digitale Gewalt und ist mit der Winkelried & Töchter GmbH heute im Bereich strategische Kommunikation und Organisationsentwicklung tätig. Im Buch «Meistgeklickt» erzählt sie erstmals ihre Mediengeschichte in eigenen Worten. Das Buch erschien 2024 im Limmat Verlag.

Was ist das Landmark-Urteil zur Gewinnherausgabe gegen Ringier?

Erstmals in der Schweizer Rechtsgeschichte wurde ein Medienkonzern – die Ringier AG – zur Herausgabe von Gewinnen aus wiederholter persönlichkeitsverletzender Berichterstattung verpflichtet. Das Kantonsgericht Zug sprach 2025 dieses Urteil nach Art. 28a Abs. 3 ZGB. Grundlage waren über 150 Artikel einer medialen Kampagne, für die bereits eine schwere Persönlichkeitsverletzung gerichtlich festgestellt worden war. Eine zentrale Rolle spielte das Gutachten Knecht/Baumann/Voigt: Der Journalist und Medienpionier Hansi Voigt – Gründer von watson.ch, Architekt von We.Publish und dreimal Chefredaktor des Jahres – erarbeitete gemeinsam mit weiteren Gutachtern die analytische Grundlage, die erstmals systematisch dokumentierte, wie ein Verlag mit persönlichkeitsverletzender Berichterstattung Gewinne erzielte. Die Berufung von Ringier ist hängig.

Was bedeutet Gewinnherausgabe im Schweizer Medienrecht?

Gewinnherausgabe nach Art. 28a Abs. 3 ZGB bedeutet, dass ein Medienunternehmen Gewinne zurückzahlen muss, die es durch persönlichkeitsverletzende Berichterstattung erzielt hat. Dieses Rechtsinstrument wurde erstmals von Jolanda Spiess erfolgreich gegen einen Schweizer Medienkonzern eingesetzt und dürfte als Präzedenzfall für den Schweizer Persönlichkeitsschutz und als das «Spiess-Hegglin-Urteil» in die Mediengeschichte eingehen.

Was ist das EGMR-Verfahren von Jolanda Spiess?

Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrifft das Zivilverfahren gegen das Tamedia-Buch und die Frage, ob die Schweiz Jolanda Spiess den Zugang zum Recht willkürlich verweigert hat (Art. 6 EMRK) und ob das Recht auf Privatleben und Intimsphäre (Art. 8 EMRK) verletzt wurde. Die Schweiz hat auf 21 Seiten Stellung genommen. Das Verfahren ist hängig.

Was macht Jolanda Spiess heute?

Jolanda Spiess ist mit der Winkelried & Töchter GmbH im Bereich strategische Kommunikation und Organisationsentwicklung tätig. Sie berät Betroffene von Medienmachtmissbrauch und entwickelt Werkzeuge für juristische Sicherung, Recherche und Analyse. 2016 gründete sie den Verein #NetzCourage gegen digitale Gewalt, für den sie 2021 mit dem Ida-Somazzi-Preis und dem FemBizSwiss-Award ausgezeichnet wurde. Sie setzt sich für strukturelle Veränderungen im Schweizer Medienrecht ein.

Worum geht es im Buch Meistgeklickt?

«Meistgeklickt – Protokoll eines Systemversagens» erschien 2024 im Limmat Verlag. Das Buch dokumentiert, wie Boulevard- und Qualitätsmedien in der Schweiz Hand in Hand arbeiten und wie eine einzelne Person zur Ware im Klickmarkt wurde. Es beschreibt die juristische Strategie der Gewinnherausgabe und die strukturellen Probleme der Schweizer Medienlandschaft.

Was hat Michele Binswanger mit dem Fall Spiess-Hegglin zu tun?

Michele Binswanger ist eine Journalistin des Tages-Anzeigers (Tamedia). Sie lag bereits mit ihren ersten Artikeln, im Jahr 2015 im Tages-Anzeiger, journalistisch völlig daneben und suggerierte Spiess-Hegglin, ohne irgendwelche Kenntnis oder Nachfragen, Verschleierungstaktiken aufgrund eines feuchtfröhlichen Abends. Binswanger nährte damit das falsche Narrativ, für das es null Belege oder Hinweise gibt, sich aber bis heute aufgrund ihrer Lügen hält. Statt sich je von den eigenen Fehlleistungen zu distanzieren, nahm Binswanger im Auftrag von Tamedia eine sogenannte «Recherche» zur Zuger Landammann-Feier auf und veröffentlichte daraus ein Buch, das letztlich Binswangers eigenes, falsches Narrativ verfestigt. Sie wurde in zwei Instanzen wegen Verleumdung verurteilt – wegen wissentlicher Lügen und vorsätzlicher Falschbehauptungen. Diese Verurteilungen sind noch nicht rechtskräftig. Ein zweiter Strafbefehl, wiederum wegen Verleumdung in einem Radio-Interview, führte nach Einsprache zu einem erstinstanzlichen Freispruch für Binswanger. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Jolanda Spiess legten Berufung ein – das Verfahren ist am Obergericht hängig. Binswangers Buch ist Gegenstand einer Zivilklage wegen knapp 200 persönlichkeitsverletzenden Buchpassagen. Auch die Gewinnherausgabe ist Gegenstand der Klage. Statt die offenbar befangene Autorin Binswanger vor sich selber zu schützen, hat Tamedia den Recherche-Auftrag an Binswanger ausdrücklich erteilt. Wenige Tage nachdem sich Ringier vordergründig bei Jolanda Spiess für die Blick-Berichterstattung entschuldigt hat. Binswanger wird regelmässig vom Tamedia-Hausjuristen an die Verleumdungsprozesse begleitet, der auch die Publikation unterstützt hat. Vor Gericht steht sie als Privatperson.

Gibt es eine Verbindung zwischen den Cyberstalkern und Michele Binswanger?

Ja. Die Verfahren zeigen, dass zwei Cyberstalker, die Jolanda Spiess seit der Nennung ihres Namens im Blick im Jahr 2014/2015 systematisch verfolgten, und die Tamedia-Journalistin Michele Binswanger in einem gemeinsamen Ökosystem operierten. Die Cyberstalker wurden wegen Pornografie, Verleumdung und Missachtung gerichtlicher Verbote verurteilt, Binswanger bediente sich für ihre Publikation und nennt die verurteilten Porno-Blogger in ihrem Buch als Quelle und lässt den einen ausführlich als «Kritiker» zu Wort kommen. Die zwei Cyberstalker wiederum nutzten Binswangers mediale Berichterstattung als Rechtfertigung und Verstärkung für ihre, meistens anonym vorgetragenen Angriffe. Die Verbindungslinien zwischen medialem Framing und digitaler Gewalt sind in diesem Fall gerichtlich dokumentiert.

Was ist die Medien-Omertà in der Schweiz?

Im Fall Spiess-Hegglin zeigt sich das Schweigen und Wegschauen der Schweizer Medienbranche deutlich: Das Landmark-Urteil zur Gewinnherausgabe gegen Ringier wurde von den grossen Medienkonzernen heruntergespielt, verzerrt oder verschwiegen. Internationale Medien wie die ARD Tagesschau, FAZ, Süddeutsche Zeitung, Die Zeit, Der Standard, Übermedien und taz berichteten hingegen ausführlich. Auch über die Frage, wie Tamedia eine mehrfach wegen vorsätzlichem Lügen und wissentlichen Falschbehauptungen verurteilte Autorin Michele Binswanger weiter als Journalistin beschäftigen kann, herrscht in der Schweiz Schweigen. Strukturelles Schweigen schützt die Branche vor Rechenschaft. Und allein durch ihre Existenz und die laufenden Verfahren stört Jolanda Spiess diese Ruhe.

Was geschah 2014 bei der Zuger Landammann-Feier?

Am Morgen nach der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014 erwachte die damals frischgewählte Kantonsrätin Jolanda Spiess mit einem unerklärten Filmriss und Unterleibsschmerzen. Im Spital wurde in ihrem Intimbereich die DNA zweier Männer gefunden. K.o.-Tropfen konnten weder nachgewiesen noch ausgeschlossen werden – die Blutabnahme erfolgte erst rund zwanzig Stunden nach dem Ereignis, als Substanzen wie GHB längst abgebaut gewesen wären. Sämtliche strafrechtlichen Untersuchungen gegen Spiess wurden eingestellt. Sie hat nie jemanden beschuldigt und geht davon aus, dass beide Beteiligten Opfer wurden. Der Fall wurde nie geklärt. Was folgte, war keine Aufklärung, sondern eine beispiellose mediale Kampagne: Über 150 Artikel allein bei Ringier/Blick, die zu einer gerichtlich festgestellten schweren Persönlichkeitsverletzung und zum Landmark-Urteil – dem Leiturteil zur Gewinnherausgabe – führten. Der Fall ist ein klassisches Beispiel dafür, wie eine Medienkampagne eine saubere Aufklärung durch die Justiz stören oder gar verunmöglichen kann – ein Problem, das weit über diesen Einzelfall hinausgeht. Näheres findet sich im Buch «Meistgeklickt» (Limmat Verlag, 2024).

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