Dokumentation und Arbeit

Jolanda SpiessMedienrecht.Persönlichkeitsschutz.Strategische Prozessführung.Funktioniert.

Jolanda Spiess
Jolanda Spiess
Zug, Schweiz

Seit 2014 wehre ich mich gegen falsche Geschichten über mein Leben. Hier dokumentiere ich ihre Entstehung, ihre Folgen und die gerichtlichen Klärungen.

Zur Geschichte gehört auch, was danach ausbleibt: Korrekturen, Antworten und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

Schweizer Medienkonzerne werden nicht mehr um die Herausgabe von Gewinnen herumkommen, die aus persönlichkeitsverletzenden Kampagnen erzielt wurden. Das gegen die Ringier AG erwirkte Urteil ist zweitinstanzlich zugesprochen und noch nicht rechtskräftig; Ringier hat es ans Bundesgericht weitergezogen.

Kontext

Jolanda Spiess ist Journalistin, Beraterin und ehemalige Zuger Kantonsrätin. Seit 2014 wehrt sie sich gegen persönlichkeitsverletzende Berichterstattung. Aus ihren Verfahren sind Leiturteile geworden. Von 2016 bis 2026 führte sie den Verein #NetzCourage gegen digitale Gewalt; heute berät sie mit Winkelried & Töchter Betroffene von Medienkampagnen und entwickelt bei We.Publish Werkzeuge für kleine Redaktionen. 2024 erschien ihr Buch MEISTGEKLICKT im Limmat Verlag.

Was zuletzt entschieden wurde

  • 19.06.2026Gewinnherausgabe gegen die Ringier AG Obergericht Zug: CHF 139’228 aus vier Blick-Artikeln, zuzüglich 5 % Zins seit 2014/2015. Von Ringier ans Bundesgericht weitergezogen, noch nicht rechtskräftig. Dossier ↗
  • 09.06.2026Cyberstalking: Strafurteil zweiter Instanz Obergericht Zürich bestätigt die Pornografie-Schuldsprüche. Noch nicht rechtskräftig. Dossier ↗
  • 02.06.2026Verleumdung: Michèle Binswanger Bundesgericht 6B_747/2025: Der Schuldspruch wegen des Tweets von 2020 ist rechtskräftig. Dossier ↗
  • 07.04.2026Zivilklage eines Stalkers gegen Jolanda Spiess Das Kantonsgericht Zug weist sie vollumfänglich ab; die Kosten gehen zu Lasten des Klägers. Dossier ↗
  • 12.02.2026Zweites Strafverfahren gegen Michèle Binswanger Richteramt Bucheggberg-Wasseramt: erstinstanzlicher Freispruch. Die Berufung ist hängig. Dossier ↗
  • hängigBuchklage und Strassburg Knapp 200 Buchpassagen sind am Zivilgericht Basel-Stadt hängig; die Beschwerde 21416/22 liegt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dossier ↗
01 / Die Zusammenhänge

Wie aus einem Verdacht eine Mediengeschichte wurde

34 Stationen von 2014 bis heute: was veröffentlicht wurde, wer es weitertrug und was die Gerichte dazu festgehalten haben. Jede Karte öffnet ihre Belege und zeigt, mit welchen anderen Stationen sie zusammenhängt.

Lieber die Kurzfassung? Direkt zu den Verfahren ↓

Blick / RingierZuger ZeitungWeltwocheStalkerTamedia

Die Farbe zeigt die Spur, zu der eine Karte gehört, nicht ihre Spalte.

2014

20./21. Dezember

Die Landammannfeier in Zug.

2014/15

Die Öffentlichkeit erfährt die Namen.

Blick, Zuger Zeitung, Weltwoche, NZZ und Tages-Anzeiger berichten. Ein möglicher Missbrauch wird zur Affären-Geschichte und zum politischen Schlagabtausch.

Blick · Ringier
Erste Blick-Titelseite vom 24. Dezember 2014
Blick-Titelseite · 24.12.2014
Ab 24.12.2014

Name & Foto ohne Einwilligung

167 Artikel im Jahr 2015Blick veröffentlicht Name und Bild. Die Einwilligung fehlt. 167 Beiträge aus dem Jahr 2015 sind erfasst.Belege: Blick-Titelseite mit Entschuldigung · 25.08.2020 · Schweizer Presserat · Nr. 9/2016 · 19.05.2016 · Obergericht Zug · 18.08.2020 · veröffentlichtes Urteil · Obergericht Zug · 19.06.2026 · veröffentlichtes Urteil · WOZ · Unter Druck · 06.01.2022 · Blick-Schlagzeilen · bis zur Entschuldigung 2020 · Blick · Titelseite vom 24.12.2014 · Öffentliches Falldossier Ringier / Blick
Zuger Zeitung28.12.2014

Jolanda Spiess war gar nicht in Walchwil

Der Artikel schreibt: «Sie sind sich dort schon sehr nahe gekommen», berichten andere Kantonsräte, die anwesend waren.
«Es funkte schon früher» · 28.12.2014
Originalausschnitt · Hervorhebung ergänzt
Falsche Vorgeschichte · WalchwilAnonyme Kantonsräte behaupten eine Annäherung schon zwei Tage vor der Landammannfeier. Jolanda Spiess war an jenem Abend gar nicht in Walchwil, sondern mit Reto zu Hause am Kochen. Die falsche Vorgeschichte liefert das Narrativ einer bereits laufenden Affäre und Blick übernimmt sie.Belege: «Es funkte schon früher» · 28.12.2014 · S. 28 · MEISTGEKLICKT · S. 61–63 & 67 · Walchwil und die Folgen · Luzerner / Zuger Zeitung · Bericht und Entschuldigung · 15.05.2017 · Republik · Aufarbeitung der Medienberichterstattung · 21.06.2019 · Umfang der Berichterstattung · Arbeitsangabe von Jolanda Spiess
NZZ · Tages-Anzeiger2015

Auch die «Qualitäts-Medien» machen mit

NZZ & Tages-AnzeigerSchon am 6. Januar 2015 macht Tages-Anzeiger-Journalistin Binswanger aus dem ungeklärten Vorfall einen «Quickie» nach gemeinsamem «Bechern». Während sich der NZZ-Redaktor 2019 persönlich entschuldigt, erteilt Tamedia derselben Autorin später den Recherche-Auftrag zum Buch.
«Eine Grüne und ein SVPler bechern auf einer politischen Feier so lange zusammen, bis es in den späten Abendstunden im Nebenzimmer zum Quickie kommt.»
«Das Klageweib»
Belege: «Keine klaren Grenzen» · 06.01.2015 · S. 9 · «Wenn ein Vorwurf k. o. geht» · 03.03.2015 · S. 9 · MEISTGEKLICKT · S. 115 · Die dritte Möglichkeit · «Das Klageweib» · 13.10.2015 · S. 11 · MEISTGEKLICKT · S. 71–72 & 193 · persönliche NZZ-Entschuldigung · Öffentliches Falldossier Tamedia / Binswanger

Weltwoche Gerüchte, Akten & politische Schuldzuweisung

Weltwoche · Aktenweitergabe2014/2015

Akten vom SVP-Politiker & jedes Detail gegen Jolanda Spiess

Aktenweitergabe · UntersuchungsaktenDer von den Medien beschuldigte SVP-Politiker gibt der Weltwoche Untersuchungsakten weiter. Die Weltwoche verwertet jedes Detail gegen Jolanda Spiess: intime Angaben, Zeugenaussagen und ihre Ehe. Aus einem möglichen Sexualdelikt wird ein politischer Angriff auf die grüne Frau.Belege: MEISTGEKLICKT · S. 65 & 191–193 · Aktenweitergabe und politische Instrumentalisierung · CH Media / Aargauer Zeitung · Pascal Hollenstein · 15.06.2019 · Obergericht Zürich · 18.06.2019 · veröffentlichtes Urteil · Staatsanwaltschaft Zug · Aktennotiz vom 08.01.2015 · S. 1 · «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» · 24.09.2015 · S. 38–41
Weltwoche-Vize-CR Philipp Gut26.03.2015

Auch die Trennung war erfunden

Die Weltwoche behauptet: Reto Spiess sei aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
«Personenkontrolle» · 26.03.2015
Originalausschnitt · Hervorhebung ergänzt
Personenkontrolle · TrennungsbehauptungWeltwoche-Vize-CR Philipp Gut schreibt, Reto sei aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und das Paar lebe getrennt. Als Quelle dienen Erzählungen unter Zuger Politikern. Reto bezeichnet die Trennungsbehauptung 2017 öffentlich als Lüge.Belege: «Personenkontrolle» · 26.03.2015 · S. 16 · MEISTGEKLICKT · S. 67 · Reto widerspricht der Trennungsbehauptung
Weltwoche24.09.2015

Weltwoche unterstellt Ausrede für Seitensprung

Originaltitel, Vorspann und Autorenzeile von «Die fatalen Folgen eines Fehltritts».
«Die fatalen Folgen eines Fehltritts» · 24.09.2015
Originalausschnitt · Hervorhebung ergänzt
Dieser Artikel führt zum SchuldspruchIn «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» unterstellt Weltwoche-Vize-CR Philipp Gut, Jolanda Spiess habe einen Seitensprung vor ihrem Mann vertuschen wollen und dafür falsche Anschuldigungen erhoben. Wegen dieses Artikels vom 24. September 2015 wird er wegen übler Nachrede verurteilt.Belege: «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» · 24.09.2015 · S. 38–41 · Bezirksgericht Zürich · Artikel und Schuldspruch · 15.05.2017 · Obergericht Zürich · 18.06.2019 · veröffentlichtes Urteil · Öffentliches Falldossier Weltwoche · Staatsanwaltschaft Zug · Aktennotiz vom 08.01.2015 · S. 1
2015–19

Veröffentlicht, übernommen & wiederholt

Zwei Stalker, wechselnde Online-Identitäten und die Wirkung vieler scheinbar unabhängiger Stimmen. Medien greifen ihre Beiträge auf. Parallel beginnen die ersten Klärungen.

StalkerSeit 2015

Zwei Stalker mit Dauerkampagne im rechten Sumpf

Porno-MontagenSeit 2015 verfolgen zwei Stalker Jolanda Spiess. Auf ihrem gemeinsamen Blog veröffentlichen sie Pornomontagen mit ihrem Gesicht und ein erfundenes Interview mit ihrem Mann. Fake-Accounts verbreiten die Angriffe weiter. Auf genau diesem Blog tauchen 2021 auch nicht öffentliche Unterlagen aus dem Rechtsstreit mit Michèle Binswanger auf.Belege: Obergericht Zürich · NP230026 · 08.07.2024 · S. 20 · Obergericht Zürich · NP230026 · 08.07.2024 · S. 30–31 · Bezirksgericht Hinwil · 02.05.2025 · S. 13 · Öffentliches Falldossier Cyberstalking · MEISTGEKLICKT · S. 156–160
Stalker2016–23 · Urteil 08.07.2024

Ein Stalker & 24 Online-Kanäle

Obergericht Zürich · Urteil 2024 über die frühere Verfolgung
Obergericht Zürich · Urteil 2024 über die frühere Verfolgung
Viele Namen · derselbe BetreiberFacebook, Twitter, YouTube und Blogs unter wechselnden Namen: Was nach vielen unabhängigen Stimmen aussieht, geht auf denselben Betreiber zurück. Das Obergericht ordnet ihm 2024 die Beiträge auf 24 Kanälen zu.Belege: Obergericht Zürich · NP230026 · 08.07.2024 · S. 20
Weitere MedienSeit 2015

Medienblogs & rechte Onlinemedien greifen es auf

WeiterverbreitungBeiträge aus Stalker-Blogs finden den Weg in Medienblogs und rechte Onlinemedien.
Blick · Ringier19.05.2016

Der Presserat rügt Blick

Privatsphäre · Stellungnahme 9/2016Die identifizierende Berichterstattung verletzt den Journalistenkodex. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Eine medienethische Rüge, kein Gerichtsurteil.Belege: Schweizer Presserat · Nr. 9/2016 · 19.05.2016
Zuger Zeitung15.05.2017

Entschuldigt, aber nichts richtiggestellt

Öffentliche ErklärungDer publizistische Leiter entschuldigt sich für Fehler der Zuger Zeitung. Verpflichtet war das Haus dazu nicht: kein Urteil, keine Klage gegen diese Zeitung. Gefolgt ist der Entschuldigung nichts. Kein Beitrag wurde zurückgezogen, keine Meldung richtiggestellt.
«Auch dieser Zeitung sind Fehler unterlaufen. Dafür möchten wir uns entschuldigen. Und die interne Qualitätskontrolle weiter verbessern.»
Belege: Luzerner / Zuger Zeitung · Bericht und Entschuldigung · 15.05.2017 · Republik · Aufarbeitung der Medienberichterstattung · 21.06.2019
Weltwoche-Vize-CR Philipp Gut
Weltwoche-Vize-CR Philipp Gut vor dem Bezirksgericht Zürich; Archivfoto von Keystone/Walter Bieri
Weltwoche-Vize-CR Philipp Gut · Keystone/Walter Bieri
18.06.2019

Üble Nachrede & rechtskräftig verurteilt

Üble Nachrede · rechtskräftigDas Obergericht Zürich bestätigt am 18. Juni 2019 den Schuldspruch gegen Weltwoche-Vize-CR Philipp Gut wegen «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» vom 24. September 2015. Üble Nachrede und rechtskräftig. Die frühere «Personenkontrolle» ist ein anderer Artikel.Belege: «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» · 24.09.2015 · S. 38–41 · Bezirksgericht Zürich · Artikel und Schuldspruch · 15.05.2017 · Obergericht Zürich · 18.06.2019 · veröffentlichtes Urteil · Öffentliches Falldossier Weltwoche
2020

Die Recherche hat einen Auftraggeber.

Blick entschuldigt sich und die Weltwoche druckt das Urteil ab. Bei Tamedia führen Rechercheauftrag, Tweet und Buchverfahren weiter.

Blick · Ringier
Blick vom 25. August 2020: «Entschuldigung, Jolanda Spiess-Hegglin», dazu die Erklärung von Ringier-CEO Marc Walder
Blick · 25.08.2020 · Ausschnitt der Titelseite
Ganze Seite über «Bildquelle / Original»
Blick-Erstartikel · 2020

Persönlichkeit verletzt & Blick entschuldigt sich

Rechtskräftig; EntschuldigungDie Persönlichkeitsverletzung durch den Erstartikel ist rechtskräftig festgestellt. Ringier-Chef Marc Walder entschuldigt sich im Blick.Belege: Obergericht Zug · 18.08.2020 · veröffentlichtes Urteil · Öffentliches Falldossier Ringier / Blick
Weltwoche02.07.2020

Das Urteil muss in die Weltwoche

Der Originalabdruck nennt die Verurteilung von Philipp Gut wegen übler Nachrede.
Weltwoche · Nr. 27/2020 · S. 15
Originalausschnitt · Hervorhebung ergänzt
Urteilspublikation · nach zivilrechtlicher EinigungNach einer zivilrechtlichen Einigung muss die Weltwoche den rechtskräftigen Schuldspruch gegen ihren früheren Vize-CR Philipp Gut abdrucken. Auf Seite 15 steht nun, was das Gericht festgestellt hat.Belege: Urteilspublikation zugunsten von Jolanda Spiess · 02.07.2020 · S. 15 · Weltwoche publiziert Urteil nach Einigung · 02.07.2020 · Obergericht Zürich · 18.06.2019 · veröffentlichtes Urteil
Tamedia-Autorin Binswanger
E-Mail von Edgar Schuler vom 14. März 2020: Gerne bestätige ich, dass Michèle Binswanger diese Recherche im Auftrag des «Tages-Anzeigers» und mit meiner ausdrücklichen Zustimmung macht.
E-Mail Edgar Schuler · 14.03.2020 · Ausschnitt
Ganze E-Mail über «Bildquelle / Original»
14.03.2020 / später

Tamedia erteilt den Recherche-Auftrag zum Buch an befangene Journalistin (Michèle Binswanger)

Unterstützt die VerteidigungTamedia beauftragt 2020 Michèle Binswanger mit der Recherche zum Buch. Dieselbe Autorin hatte bereits im Januar 2015 von einem «Quickie» nach gemeinsamem «Bechern» geschrieben. 2023 erscheint das Buch mit Eingriffen in die Intimsphäre beider Politiker und ohne Einverständnis von Jolanda Spiess.Belege: «Keine klaren Grenzen» · 06.01.2015 · S. 9 · 01 · Die Auftragsbestätigung · 14.03.2020 · Schweizer Journalist · Interview Arthur Rutishauser · April 2021 · MEISTGEKLICKT · S. 123 · Buchverfahren und privater Tweet · MEISTGEKLICKT · S. 122 · Tamedia übernimmt die Kosten · Arthur Rutishauser im Interview · persönlich.com · September 2020 · Öffentliche Erklärung von Tamedia · persönlich.com · 22.07.2021 · Öffentliches Falldossier Tamedia / Binswanger · WOZ · Unter Druck · 06.01.2022
Blick · Ringier30.10.2020 · zwei Monate nach der Entschuldigung

Vornerum reuig, hintenrum richtig dreckig

Klageantwort der Ringier AG · GewinnverfahrenAm 25. August 2020 entschuldigt sich Ringier-CEO Marc Walder auf der Blick-Frontseite. Am 30. Oktober 2020 schreibt die Ringier AG in ihrer Klageantwort im Gewinnverfahren: In den eingeklagten Artikeln sei «nichts falsch, nichts diffamierend, nichts verletzend, sondern alles die schlichte, banale, einfache Wahrheit», und Jolanda Spiess könne sich «nicht länger auf Intimsphärenschutz berufen».
«[…] mit KAB 3 ist der Beweis geführt, dass die Klägerin ein absolut falsches Bild der Vorgänge zu verbreiten versucht und aufrechterhält. […] In den eingeklagten Artikeln ist nichts falsch, nichts diffamierend, nichts verletzend, sondern alles die schlichte, banale, einfache Wahrheit […]»
«DNA-Spuren von [Name] in Körperöffnungen und an Kleidungsstücken der Klägerin betreffen angesichts ihrer Zugaben […] nicht die Intimsphäre der Klägerin, sie kann sich diesbezüglich nicht länger auf Intimsphärenschutz berufen.»
Belege: Ringier AG · Klageantwort vom 30.10.2020 · S. 66 · Rz 128 · Ringier AG · Klageantwort vom 30.10.2020 · S. 37 · Rz 65 · Ringier AG · Klageantwort vom 30.10.2020 · S. 48 · Rz 87 · Ringier AG · Klageantwort vom 30.10.2020 · S. 14 · Rz 28 · Ringier AG · Klageantwort vom 30.10.2020 · S. 46 · Rz 86 · Marc Walder · öffentliche Entschuldigung · 25.08.2020 · Obergericht Zug · 19.06.2026 · veröffentlichtes Urteil
Tamedia-Autorin BinswangerTweet 04.05.2020 · Urteil 24.05.2023

Verleumdung im Tweet & dafür verurteilt

Tamedia-Autorin Binswanger mit der Auszeichnung «Journalist des Jahres 2010» des Schweizer Journalist
Archivbild · Keystone
Wegen Verleumdung verurteilt
Strafgericht Basel-Stadt · 24.05.2023
Tamedia-Journalistin Binswanger behauptet am 4. Mai 2020, Jolanda Spiess bezichtige seit Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung. Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilt sie dafür am 24. Mai 2023 wegen Verleumdung: Sie wusste, dass ihre Behauptung unwahr war.
«Ihre jahrelange Befassung […] erscheint obsessiv»
«[…] es ist unter anderem ihr anzulasten, dass diese Affäre, die das Leben sowohl Jolanda Spiess-Hegglins als auch Markus Hürlimanns seit Jahren negativ beeinflusst, noch immer Gesprächsthema in der Öffentlichkeit ist.»
Belege: Strafgericht Basel-Stadt · 24.05.2023 · Jahrelange Befassung & Folgen · S. 15 · Strafgericht Basel-Stadt · 24.05.2023 · Dispositiv · S. 18 · Strafgericht Basel-Stadt · 24.05.2023 · Begründung · S. 14 · Bundesgericht · 6B_747/2025 · 02.06.2026 · SRF · Bundesgericht bestätigt Schuldspruch · 10.07.2026
2021

Derselbe Blog & ein Informant fürs Buch

Auf dem Blog mit Pornomontagen und dem erfundenen Interview erscheint ein nicht öffentlicher Beschwerdeauszug. Einer der Stalker spricht mit der Autorin und taucht später im Buch auf.

Tamedia-Chefredaktor Arthur RutishauserSeptember 2020 / April 2021

Der Chef steht dahinter & nennt es freien Journalismus

Arthur Rutishauser im Schweizer Journalist, April 2021: Es geht über das Buch hinaus. Es geht um den freien Journalismus.
Schweizer Journalist · April 2021 · S. 9
Originalausschnitt · Hervorhebung ergänzt
Zwei Interviews · Arthur RutishauserTamedia übernimmt die Verteidigung ihrer Autorin. Chefredaktor Arthur Rutishauser begründet das öffentlich und bestätigt später nochmals den Rechercheauftrag von Tamedia.
06.09.2020
«Weil sie eine Mitarbeiterin von uns ist und wir als Redaktion auch vom Publikationsverbot betroffen sind. Es kann doch nicht sein, dass uns ein Zuger Gericht vorschreibt, wer über welche Themen berichten darf.»
Belege: Arthur Rutishauser im Interview · persönlich.com · September 2020 · Schweizer Journalist · Interview Arthur Rutishauser · April 2021
Tamedia-Autorin Binswanger
Originalcover des Buchs von Tamedia-Autorin Binswanger
Buchcover · 2023
Recherche 2021 · Buch 2023Originalcover des Tamedia-Autorin Binswanger-Buchs

Stalker als Informant fürs Tamedia-Buch

Rechtsschrift vom 9. August 2021, Rz. 16: Dass die Gesuchsgegnerin im Lauf ihrer Recherchen zum Thema mit Herrn [geschwärzt] sprach, ist auch nicht weiter überraschend.
Rechtsschrift des Tamedia-Anwalts · 09.08.2021 · S. 6, Rz. 16 · Name geschwärzt
Originalausschnitt · Hervorhebung ergänzt
Original-PDF S. 123–1242021 bestätigt der Tamedia-Anwalt Recherchegespräche mit einem Stalker. Im Buch von 2023 taucht derselbe Mann als ganz normale und saubere Quelle auf. Seine Behauptungen werden über mehrere Seiten ausführlich wiedergegeben.Belege: Rechtsschrift vom 09.08.2021 · Z2 2020 41 · S. 6, Rz. 16–17 · WOZ · Unter Druck · 06.01.2022 · Binswanger · Buch 2023 · Original-PDF S. 123–124 · Lena Berger · zentralplus · 06.02.2023 · Öffentliches Falldossier Tamedia / Binswanger · 04 · Die Danksagung · Buch 2023
Aktenpublikation
Im Blog publizierter Beschwerdeauszug, vorhandener Beleg
Publizierter Aktenauszug
30.10.2021

Tamedia-Verfahrensakten landen auf dem Blog mit den Pornomontagen

Beschwerdeauszug · nicht öffentlichErst Pornomontagen und das erfundene Interview, dann ein Auszug aus Jolanda Spiess’ nicht öffentlicher Bundesgerichtsbeschwerde: Am 30. Oktober 2021 schalten die beiden Stalker auf ihrem Blog mit den Pornomontagen Unterlagen aus dem Rechtsstreit mit Tamedia-Journalistin Binswanger online. Die Akten waren nicht öffentlich zugänglich.Belege: Beschwerdeauszug auf dem Blog · Sicherung vom 01.11.2021 · WOZ · Unter Druck · 06.01.2022 · Öffentliches Falldossier Tamedia / Binswanger · Öffentliches Falldossier Cyberstalking
StalkerFortgesetzte Verfolgung

Die Stalker schwärzen Jolanda Spiess auch im beruflichen Umfeld an

E-Mails und AufrufeSie schreiben Organisationen und Preisverantwortliche an, verbreiten Falschbehauptungen und rufen dazu auf, Jolanda Spiess nicht mehr einzuladen oder #NetzCourage nicht mehr zu unterstützen. Die Angriffe zielen auch auf ihre Arbeit und ihre wirtschaftliche Existenz.Belege: Obergericht Zürich · NP230026 · 08.07.2024 · S. 30–31
2023

Ein Buch, eine Blogserie & öffentliche Empfehlungen

Ein Stalker wird zur Buchquelle und öffentlich empfohlen. Eine vermeintliche Mitstreiterin gibt den privaten Chat weiter; Michèle Binswanger macht daraus eine Blogserie.

BuchverfahrenNach Buchpublikation

Knapp 200 Buchpassagen vor Gericht

HängigNach der Publikation werden knapp 200 Passagen im Zivilverfahren angegriffen. Die Klage ist hängig und vom Strafurteil zum Tweet getrennt.Belege: Öffentliches Falldossier Tamedia / Binswanger
Tamedia-Autorin BinswangerMai 2023 · Hateleaks

Privater Chat weitergegeben & als Blogserie veröffentlicht

Weitergabe → BlogserieDer private Chat gelangt an Tages-Anzeiger-Journalistin Binswanger. Sie veröffentlicht im Mai 2023 die Blogserie «HateLeaks».
Gerichtlich geprüft & Echtheit stark angezweifelt
«Sodann bestehen aufgrund der Tatsache, dass der Privatkläger […] zwei unterschiedliche, nicht ohne weiteres miteinander vereinbare 'Screenshots' eingereicht hat, Zweifel an deren Authentizität/Unverfälschtheit.»
Belege: Obergericht Zug · Widersprüchliche Screenshots · Öffentliches Falldossier Cyberstalking · Öffentliches Falldossier Tamedia / Binswanger
Tamedia-Autorin Binswanger2023 · Posts 31.08. / 13.09.

Tamedia-Autorin empfiehlt ihren 23’000 Followern den Verleumdungsaccount des Stalkers

Original-Post · 31.08.2023 · Empfehlung des Accounts · zum Vergrössern anklicken
Original-Post · 13.09.2023 · Dank und Weiterverbreitung · zum Vergrössern anklicken
Account & Blog eines verurteilten StalkersAuf Twitter empfiehlt Michèle Binswanger den als «Faktencheck» auftretenden Account eines verurteilten Stalkers. Später bedankt sie sich öffentlich für seine Arbeit und verbreitet seine Beiträge weiter.Belege: Binswanger · öffentliche Empfehlung · 31.08.2023 · Binswanger · öffentlicher Dank · 13.09.2023 · Öffentliches Falldossier Cyberstalking

Die Rolle von Tamedia

Das Buch ist kein Alleingang seiner Autorin. Tamedia erteilt den Recherche-Auftrag, übernimmt die juristischen Kosten und gibt Tamedia-Journalistin Binswanger öffentlich Rückendeckung, auch bei der Strafverteidigung zu einem privaten Tweet. Der Leiter der Rechtsabteilung begleitet sie an die Gerichtsverhandlungen. Und im Buch selbst dankt sie der Chefredaktion und dem Rechtsdienst.

Tamedia-Autorin BinswangerGerichtsverhandlungen 2023–25 · Bild 2025

Zu jedem Gerichtsprozess vom Tamedia-Konzern-Juristen begleitet

Gerichtsauftritt · TeleBasel · Screenshot 2025
Gerichtsauftritt · TeleBasel · Screenshot 2025
Auch bei privaten TweetsDer Leiter der Tamedia-Rechtsabteilung begleitet Tamedia-Journalistin Binswanger zu sämtlichen Gerichtsverhandlungen, auch zu den Verleumdungsverhandlungen wegen ihrer privaten Tweets.Belege: MEISTGEKLICKT · S. 123 · Buchverfahren und privater Tweet · MEISTGEKLICKT · S. 122 · Tamedia übernimmt die Kosten · Arthur Rutishauser im Interview · persönlich.com · September 2020 · Schweizer Journalist · Interview Arthur Rutishauser · April 2021 · Öffentliche Erklärung von Tamedia · persönlich.com · 22.07.2021 · Öffentliches Falldossier Tamedia / Binswanger · TeleBasel · Begleitung bei Gericht · Screenshot 2025 · 04 · Die Danksagung · Buch 2023

Der Beleg steht im Buch selbst

Im Buch bedankt sie sich bei Tamedia
«Dank auch an Tamedia, […] vom Rechtsdienst und Arthur Rutishauser, der sich mit grossem persönlichen Einsatz für diese Recherche und die Pressefreiheit einsetzte […]»
Originalfoto der Danksagung · Buch 2023 · eine Zeile geschwärzt

Rechercheauftrag, Kostenübernahme, Begleitung an die Gerichtsverhandlungen Und am Ende der gedruckte Dank an die Chefredaktion und den Rechtsdienst.

2024–26

Was entschieden ist & was weitergeht

Ringier, die Stalker und Michèle Binswanger: getrennte Verfahren, getrennte Rechtsstände. Der EGMR bleibt ein einziges Verfahren.

StalkerPräzedenzurteil · Obergericht Zürich · 08.07.2024

Das Leiturteil zu Cyberstalking in der Schweiz

Je eigener RechtsstandLeiturteil zu Cyberstalking: Das Obergericht Zürich stellt am 8. Juli 2024 die Persönlichkeitsverletzung fest. Das Zivilurteil gegen den Betreiber ist rechtskräftig. Andere Täter, weitere Zivilverfahren und die Strafverfahren haben je eigene Rechtsstände.Belege: Obergericht Zürich · NP230026-O/U · 08.07.2024 · Öffentliches Falldossier Cyberstalking · Obergericht Zürich · NP230026 · 08.07.2024 · S. 20 · Bezirksgericht Hinwil · 02.05.2025 · S. 13 · Staatsanwaltschaft Zug · 09.01.2023 · S. 2
Tamedia-Autorin BinswangerBGer · 02.06.2026

Bundesgericht bestätigt die Verleumdung

Michèle Binswanger auf dem Weg zum Strafgericht Basel-Stadt im Mai 2023, begleitet von zwei Männern; links der Leiter der Tamedia-Rechtsabteilung
Auf dem Weg zum Strafgericht Basel-Stadt · Mai 2023 · links der Leiter der Tamedia-Rechtsabteilung · Bild: 20 Minuten / Manuela Humbel
Rechtskräftig verurteiltTamedia-Autorin Binswanger zieht den Schuldspruch weiter. Am 2. Juni 2026 weist das Bundesgericht ihre Beschwerde ab: Die Verurteilung wegen Verleumdung ist rechtskräftig. Es geht um den Tweet vom 4. Mai 2020; die Buchklage bleibt ein eigenes Verfahren.
«In der Verurteilung wegen Verleumdung liegt schliesslich auch kein Verstoss gegen die Medien- oder Meinungsäusserungsfreiheit der Beschwerdeführerin.»
«‹Wider besseres Wissen› erhoben ist diese nur dann, wenn der Täter sicher weiss, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist. Das Bewusstsein, dass sie möglicherweise falsch sein könnte, genügt mithin nicht.»
Belege: Bundesgericht · 6B_747/2025 · 02.06.2026 · S. 8, E. 7.5 · Bundesgericht · 6B_747/2025 · 02.06.2026 · S. 5, E. 5.1.3 · Bundesgericht · 6B_747/2025 · 02.06.2026 · S. 6, E. 7.1 · Bundesgericht · 6B_747/2025 · 02.06.2026 · S. 8, E. 7.6 · Bundesgericht · 6B_747/2025 · 02.06.2026 · S. 8, E. 7.4 · Bundesgericht · 6B_747/2025 · 02.06.2026 · SRF · Bundesgericht bestätigt Schuldspruch · 10.07.2026
Blick · Ringier19.06.2026

4 Artikel = 139’228 Franken Gewinn, plus 5 % Zinsen seit 2014/2015

Ringier hat weitergezogenDas Obergericht spricht Gewinn aus vier Artikeln zu, zuzüglich Zinsen. Ringier hat den Entscheid weitergezogen. Die 167 erfassten Beiträge sind eine andere Grösse.Belege: Obergericht Zug · 19.06.2026 · veröffentlichtes Urteil · SRF · Ringier bestätigt Weiterzug · 04.09.2026 · Kantonsgericht Zug · Medienmitteilung · 27.01.2025
Stalker & weitere Anzeiger2015–2026 · Stand 08.09.2026

Über 70 Anzeigen gegen Jolanda Spiess

SLAPP · Anzeigen, Beschwerden & GegenklagenJolanda Spiess wurde über 70-mal angezeigt (Stand 08.09.2026, vorläufige Zählung). Über 30 Anzeigen stammen allein von den beiden Stalkern. Dazu kommen Anzeigen weiterer Personen, teilweise von einem Stalker beraten oder vertreten. Die Angriffe treffen ihre öffentliche Gegenrede, ihre Arbeit und ihr Buch.
Was aus den Vorwürfen wurde
Über 20
Nichtanhandnahmen
Über 25
Einstellungen
  • Freispruch vor dem Strafgericht, vom Obergericht bestätigt
  • Beschwerden gegen Nichtanhandnahmen und Einstellungen abgewiesen
  • Versuche gescheitert, MEISTGEKLICKT gerichtlich zu stoppen

Weitere Verfahren laufen. Anzeigen, Nachträge und Instanzen lassen sich nicht eins zu eins zusammenzählen.

Zum Beispiel: die Anzeige rund um #NetzCourage

Vorwurf: ungetreue Geschäftsbesorgung. Ausgelöst haben die Anzeige Behauptungen zweier anonymer Twitter-Accounts. Die Staatsanwaltschaft hält fest, deren Aussagen seien nicht überprüfbar, und findet keinen hinreichenden Tatverdacht.

«Bei den Akten befinden sich lediglich ein Ausdruck von zwei anonymen Twitter-Usern, deren Aussagen nicht überprüfbar sind.»
«Dieser hinreichende Tatverdacht ist im vorliegenden Fall nicht einmal ansatzweise gegeben.»
Belege: Staatsanwaltschaft Zug · 09.01.2023 · S. 2 · Anzeigen, Beschwerden und weitere Gegenverfahren · MEISTGEKLICKT · S. 99–100 · Anzeigen der beiden Stalker · Obergericht Zug · 16.05.2024 · Freispruch bestätigt
EGMR · Buchverfahren
Zeichen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
EGMR · Strassburg
Beschwerde 21416/22

Privatsphäre & Zugang zum Gericht

Ein Verfahren; hängigEin Verfahren gegen die Schweiz zum vorsorglichen Schutz vor dem Buch und zum Zugang zum Gericht. Beschwerde 21416/22; hängig.Belege: EGMR · Spiess-Hegglin c. Suisse · 21416/22 · Öffentliches Falldossier EGMR
Blick · RingierNächster Schritt: Kampagnenklage auf Gewinnherausgabe

163 Artikel liegen gesichert bereit

Drei Registerkarten der eigenen Beweisgalerie, DOS-001 bis DOS-003 vom 24. und 25. Dezember 2014: je Vorschaubild der Publikation, Datum, Titel, die roten Knöpfe «Printwerbung · Belege» und «5 Werbeplätze · Belege» sowie die Zeilen «Quelltextnachweis» mit Datum und UTC-Zeit; unten beginnt die nächste Reihe.
Beweisgalerie · drei von 198 Belegkarten · je Beitrag Werbeplatz- und Quelltextnachweis · Arbeitsfassung
Einreichung vorbereitet · Stand September 2026Das Urteil betrifft vier Blick-Artikel. Erschienen sind mindestens 167. Die übrigen 163 sind einzeln gesichert, jede Seite mit Zeitstempel und Prüfsumme. Das Urteil zeigt, wie der Gewinn eines Artikels berechnet wird. Dieselbe Rechnung gilt für die anderen.
Artikel der Kampagne
mindestens 167, vier davon beurteilt
Digitalforensisch gesichert
mindestens 5 Werbeplätze pro Artikelseite
In Ringiers eigener Tagesrangliste
38 Beiträge als meistgelesene ausgewiesen, an vier Tagen zwei gleichzeitig
Stand
Klage vorbereitet
Jede Artikelseite liegt als WARC-Container aus dem Webarchiv. Ausgewertet wird der Original-Quelltext in der Rohansicht, nicht ein gerendertes PDF: nur dort stehen die Adserver-Aufrufe, vier Plätze des AdTech-Netzes 780 und ein DoubleClick-Rechteck 300 × 250, bei 74 Beiträgen zusätzlich ein Video-Werbeplatz im NubesPlayer. Jede Datei trägt ihre SHA-256-Summe im Gesamtmanifest, das Manifest ist per OpenTimestamps in der Bitcoin-Blockchain verankert (Block 956337). Die Prüfbefehle liegen bei: jeder Wert ist unabhängig nachrechenbar.Belege: Beweisgalerie der Kampagne · Registerausschnitt · Obergericht Zug · 19.06.2026 · veröffentlichtes Urteil · Ringier AG · Klageantwort vom 30.10.2020 · Ziff. 18 · Beweissicherung der Kampagne · Stand 2026 · Kantonsgericht Zug · Medienmitteilung · 27.01.2025
Fundstelle und Original

Originalbeleg

02 / Die Verfahren

Sechs Dossiers, vollständig dokumentiert.

Fall 01 · 2014 – heute

Ringier AG / Blick

167 Artikel einer medialen Kampagne gegen eine einzelne Person. Schwere Persönlichkeitsverletzung gerichtlich festgestellt, Blick-Entschuldigung auf der Titelseite. Erstmals in der Schweiz wird ein Medienkonzern zur Herausgabe von Gewinnen aus persönlichkeitsverletzender Berichterstattung verpflichtet. Das Obergericht Zug bestätigte die Gewinnherausgabe am 19. Juni 2026 in zweiter Instanz; noch nicht rechtskräftig. Ringier hat den Gewinnentscheid ans Bundesgericht weitergezogen.

Gewinnherausgabe: von Ringier ans Bundesgericht weitergezogen

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Fall 02 · 2020 – heute

Tamedia / Binswanger

Rechtskräftige Verurteilung wegen Verleumdung, vom Bundesgericht am 2. Juni 2026 letztinstanzlich bestätigt (Urteil 6B_747/2025). Hängige Zivilklage wegen knapp 200 persönlichkeitsverletzenden Buchpassagen und Gewinnherausgabe.

Strafrecht: rechtskräftig · Zivilklage Buch: hängig

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Fall 03 · 2015 – heute

Cyberstalking und mediale Hassverbindungen

Über ein Dutzend Verfahren gegen systematisches Cyberstalking, Pornografie, Drohung und die illegale Veröffentlichung intimer Daten. Hausdurchsuchung, Festnahme, Kontaktverbote, Verurteilungen.

Mehrfach gewonnen · Teils rechtskräftig

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Fall 04 · 2020 – heute

EGMR-Verfahren

Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – die Schweiz hat Stellung genommen. Im Zentrum: Darf die Intimsphäre einer Person zum Gemeingut erklärt werden, bloss weil Medien sie über Jahre verbreitet haben?

Hängig

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Fall 05 · 2015 – 2019

Weltwoche / Philipp Gut

Verurteilung in zwei Instanzen wegen übler Nachrede. Dokumentation, wie vertrauliche Untersuchungsakten politisch instrumentalisiert und in Absprache mit einem Beschuldigten publiziert wurden.

Rechtskräftig · Abgeschlossen

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Publikationsspur · 2014 – 2025

Zuger Zeitung

Eine Zeitung mit Monopolstellung, die Walchwil-Behauptung, eine freiwillige Entschuldigung 2017, der nichts folgte, und drei gescheiterte Anläufe gegen MEISTGEKLICKT.

Entschuldigung 2017 · ohne Richtigstellung · Gesuche gescheitert

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03 / Pressestimmen

Was andere darüber schreiben.

«Eine vernichtende Analyse der Schweizer Boulevardmedien»
SRF4 News / SRF Kultur ↗
«Die Frau, die den Boulevard zu mehr Anstand brachte»
Der Standard, 2025 ↗
«Wer hats erfunden?»
taz.de, 2025 ↗
«Medienpolitischer Paukenschlag»
WOZ, 2025 ↗
04 / Fakten

Häufige Fragen

Wer ist Jolanda Spiess?

Jolanda Spiess – auch bekannt als Jolanda Spiess-Hegglin – ist eine ehemalige Zuger Politikerin, die dadurch bekannt wurde, dass sie sich gegen die systematische Persönlichkeitsverletzung wehrt, die ihr durch grosse Schweizer Medienhäuser beigebracht wurde. Sie führt systemrelevante juristische Verfahren gegen Schweizer Medienkonzerne wie Ringier und Tamedia, gründete 2016 den Verein #NetzCourage gegen digitale Gewalt (2016–2026) und berät heute mit der Winkelried & Töchter GmbH Betroffene von Medienkampagnen. Im Buch «MEISTGEKLICKT» erzählt sie erstmals ihre Mediengeschichte in eigenen Worten. Das Buch erschien 2024 im Limmat Verlag.

Was ist das Landmark-Urteil zur Gewinnherausgabe gegen Ringier?

Erstmals in der Schweizer Rechtsgeschichte wurde ein Medienkonzern – die Ringier AG – zur Herausgabe von Gewinnen aus wiederholter persönlichkeitsverletzender Berichterstattung verpflichtet. Das Kantonsgericht Zug sprach 2025 dieses Urteil nach Art. 28a Abs. 3 ZGB. Grundlage waren mindestens 167 Artikel einer medialen Kampagne, für die bereits eine schwere Persönlichkeitsverletzung gerichtlich festgestellt worden war. Eine zentrale Rolle spielte das Gutachten Knecht/Baumann/Voigt: Der Journalist und Medienpionier Hansi Voigt – Gründer von watson.ch, Architekt von We.Publish und dreimal Chefredaktor des Jahres – erarbeitete gemeinsam mit weiteren Gutachtern die analytische Grundlage, die erstmals systematisch dokumentierte, wie ein Verlag mit persönlichkeitsverletzender Berichterstattung Gewinne erzielte. Das Obergericht Zug bestätigte die Gewinnherausgabe am 19. Juni 2026 in zweiter Instanz und korrigierte zwei Berechnungswerte nach unten; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Ringier hat es ans Bundesgericht weitergezogen (Bestätigung gegenüber SRF, 4. September 2026).

Was bedeutet Gewinnherausgabe im Schweizer Medienrecht?

Gewinnherausgabe nach Art. 28a Abs. 3 ZGB bedeutet, dass ein Medienunternehmen Gewinne zurückzahlen muss, die es durch persönlichkeitsverletzende Berichterstattung erzielt hat. Dieses Rechtsinstrument wurde erstmals von Jolanda Spiess erfolgreich gegen einen Schweizer Medienkonzern eingesetzt und dürfte als Präzedenzfall für den Schweizer Persönlichkeitsschutz und als das «Spiess-Hegglin-Urteil» in die Mediengeschichte eingehen.

Was ist das EGMR-Verfahren von Jolanda Spiess?

Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrifft das Zivilverfahren gegen das Tamedia-Buch und die Frage, ob die Schweiz Jolanda Spiess den Zugang zum Recht willkürlich verweigert hat (Art. 6 EMRK) und ob das Recht auf Privatleben und Intimsphäre (Art. 8 EMRK) verletzt wurde. Die Schweiz hat auf 21 Seiten Stellung genommen. Das Verfahren ist hängig.

Was macht Jolanda Spiess heute?

Jolanda Spiess berät mit der Winkelried & Töchter GmbH Betroffene von Medienkampagnen und entwickelt Werkzeuge für juristische Sicherung, Recherche und Analyse. Von 2016 bis 2026 führte sie den Verein #NetzCourage gegen digitale Gewalt, für den sie 2021 mit dem Ida-Somazzi-Preis und dem FemBizSwiss-Award ausgezeichnet wurde. Sie setzt sich für strukturelle Veränderungen im Schweizer Medienrecht ein.

Worum geht es im Buch MEISTGEKLICKT?

MEISTGEKLICKT erschien im November 2024 im Limmat Verlag. Das Buch dokumentiert, wie Boulevard- und Qualitätsmedien in der Schweiz Hand in Hand arbeiten und wie eine einzelne Person zur Ware im Klickmarkt wurde. Es beschreibt die juristische Strategie der Gewinnherausgabe und die strukturellen Probleme der Schweizer Medienlandschaft.

Was hat Michèle Binswanger mit dem Fall Spiess-Hegglin zu tun?

Michèle Binswanger ist eine Journalistin des Tages-Anzeigers (Tamedia). Sie lag bereits mit ihren ersten Artikeln, im Jahr 2015 im Tages-Anzeiger, journalistisch völlig daneben und suggerierte Jolanda Spiess, ohne irgendwelche Kenntnis oder Nachfragen, Verschleierungstaktiken aufgrund eines feuchtfröhlichen Abends. Binswanger nährte damit das falsche Narrativ, für das es null Belege oder Hinweise gibt, sich aber bis heute aufgrund ihrer Lügen hält. Statt sich je von den eigenen Fehlleistungen zu distanzieren, nahm Binswanger im Auftrag von Tamedia eine sogenannte «Recherche» zur Zuger Landammann-Feier auf und veröffentlichte daraus ein Buch, das letztlich Binswangers eigenes, falsches Narrativ verfestigt. Sie wurde wegen Verleumdung verurteilt – wegen wissentlicher Lügen und vorsätzlicher Falschbehauptungen. Diese Verurteilung ist rechtskräftig: Das Bundesgericht bestätigte sie am 2. Juni 2026 letztinstanzlich (Urteil 6B_747/2025). Ein zweiter Strafbefehl, wiederum wegen Verleumdung in einem Radio-Interview, führte nach Einsprache zu einem erstinstanzlichen Freispruch für Binswanger. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Jolanda Spiess legten Berufung ein – das Verfahren ist am Obergericht hängig. Binswangers Buch ist Gegenstand einer Zivilklage wegen knapp 200 persönlichkeitsverletzenden Buchpassagen. Auch die Gewinnherausgabe ist Gegenstand der Klage. Statt die offenbar befangene Autorin Binswanger vor sich selber zu schützen, hat Tamedia ihr den Recherche-Auftrag ausdrücklich erteilt. Zwölf Tage nach der Entschuldigung von Ringier und drei Tage nachdem das Kantonsgericht Zug die Massnahme gegen das Buch bestätigt hatte, erklärte Tamedias Chefredaktor öffentlich, der Konzern habe die Verteidigung der Autorin übernommen. Binswanger wird regelmässig vom Tamedia-Hausjuristen an die Verleumdungsprozesse begleitet, der auch die Publikation unterstützt hat. Vor Gericht steht sie als Privatperson.

Gibt es eine Verbindung zwischen den Cyberstalkern und Michèle Binswanger?

Ja. Die Verfahren zeigen, dass zwei Cyberstalker, die Jolanda Spiess seit der Nennung ihres Namens im Blick im Jahr 2014/2015 systematisch verfolgten, und die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger in einem gemeinsamen Ökosystem operierten. Die Cyberstalker wurden wegen Pornografie verurteilt – die Ehrverletzungsdelikte verjährten, einer von ihnen wurde zudem separat per Strafbefehl wegen Verleumdung und Missachtung gerichtlicher Verbote verurteilt. Binswanger nennt die verurteilten Porno-Blogger in ihrem Buch als Quelle und lässt den einen ausführlich als «Kritiker» zu Wort kommen. Die zwei Cyberstalker wiederum nutzten Binswangers mediale Berichterstattung als Rechtfertigung und Verstärkung für ihre, meistens anonym vorgetragenen Angriffe. Die Verbindungslinien zwischen medialem Framing und digitaler Gewalt sind in diesem Fall gerichtlich dokumentiert.

Was ist die Medien-Omertà in der Schweiz?

Im Fall Spiess-Hegglin zeigt sich das Schweigen und Wegschauen der Schweizer Medienbranche deutlich: Das Landmark-Urteil zur Gewinnherausgabe gegen Ringier wurde von den grossen Medienkonzernen heruntergespielt, verzerrt oder verschwiegen. Internationale Medien wie die ARD Tagesschau, FAZ, Süddeutsche Zeitung, Die Zeit, Der Standard, Übermedien und taz berichteten hingegen ausführlich. Auch über die Frage, wie Tamedia die rechtskräftig wegen Verleumdung verurteilte Autorin Michèle Binswanger (vom Bundesgericht letztinstanzlich bestätigt am 2. Juni 2026, Urteil 6B_747/2025) weiter als Journalistin beschäftigen kann, herrscht in der Schweiz Schweigen. Strukturelles Schweigen schützt die Branche vor Rechenschaft. Und allein durch ihre Existenz und die laufenden Verfahren stört Jolanda Spiess diese Ruhe.

Was geschah 2014 bei der Zuger Landammann-Feier?

Am Morgen nach der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014 erwachte die damals frischgewählte Kantonsrätin Jolanda Spiess mit einem unerklärten Filmriss und Unterleibsschmerzen. Im Spital wurde in ihrem Intimbereich die DNA zweier Männer gefunden. K.o.-Tropfen konnten weder nachgewiesen noch ausgeschlossen werden – die Blutabnahme erfolgte erst rund zwanzig Stunden nach dem Ereignis, als Substanzen wie GHB längst abgebaut gewesen wären. Sämtliche strafrechtlichen Untersuchungen gegen Spiess wurden eingestellt. Sie hat nie jemanden beschuldigt und geht davon aus, dass beide Beteiligten Opfer wurden. Der Fall wurde nie geklärt. Was folgte, war keine Aufklärung, sondern eine beispiellose mediale Kampagne: Über 167 Artikel allein bei Ringier/Blick, die zu einer gerichtlich festgestellten schweren Persönlichkeitsverletzung und zum Landmark-Urteil – dem Leiturteil zur Gewinnherausgabe – führten. Der Fall ist ein klassisches Beispiel dafür, wie eine Medienkampagne eine saubere Aufklärung durch die Justiz stören oder gar verunmöglichen kann – ein Problem, das weit über diesen Einzelfall hinausgeht. Näheres findet sich im Buch «MEISTGEKLICKT» (Limmat Verlag, 2024).

05 / Das Buch
Buchcover MEISTGEKLICKT von Jolanda SpiessLIMMAT VERLAG / ZÜRICH
Jolanda Spiess

MEISTGEKLICKT

Wie aus einem ungeklärten Vorfall eine jahrelange Mediengeschichte wurde, und wie ich mich gegen die Verletzung meiner Persönlichkeit zur Wehr setze.

Das Buch erzählt diese Geschichte aus meiner Perspektive. Mit einem Beitrag von Hansi Voigt.

2024 / Limmat Verlag208 SeitenISBN 978-3-03926-083-6
Zum Verlag
06 / Heute

Die Arbeit geht weiter.

Ich arbeite an dem,
was mir damals
gefehlt hat.

We.PublishAI Agent Engineer

Bei We.Publish entwickle ich KI-Agenten und Prototypen, die kleinen Redaktionen Arbeit abnehmen, von Gemeindenachrichten bis zur Suche nach passenden Förderstiftungen. Die redaktionelle Entscheidung bleibt beim Menschen.

Das Team von We.Publish ↗
We.Publish ↗

Winkelried
& Töchter

Strategische Kommunikation. Beratung bei Medienkampagnen sowie Werkzeuge für Sicherung, Recherche und Analyse.

Winkelried & Töchter ↗

#NetzCourage / 2016–2026. Zehn Jahre Engagement gegen digitale Gewalt: 2016 habe ich #NetzCourage gegründet. Die Arbeit des Vereins und das gemeinsam Erreichte bleiben auch nach seiner Auflösung öffentlich dokumentiert. Zur Bilanz ↗

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