Aus einer erzwungenen Auseinandersetzung hat Jolanda Spiess eine langfristige Strategie entwickelt: Einzelfälle nutzen, um das System zu verbessern. Das Ziel ist nicht persönliche Genugtuung, sondern strukturelle Wirkung – für alle, die von medialer Machtasymmetrie betroffen sind.
Schweizer Medienkonzerne werden nicht mehr um die Herausgabe von Gewinnen herumkommen, die aus persönlichkeitsverletzenden Kampagnen erzielt wurden.
Das von Jolanda Spiess gegen Ringier erwirkte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unendliche Boulevard-Schmutzkampagnen, wie am eigenen Leib erlebt, gehören aber der Vergangenheit an, seit klar ist, dass man die Gewinne rückwirkend einfordern kann.
Wie schmerzhaft dieser Entscheid für die Medienbranche ist, die sich nie von den lukrativen Schmuddelkindern abgrenzte, zeigen all die noch anhaltenden Versuche, Jolanda Spiess mit medienkonzernübergreifenden Massnahmen zu diskreditieren und zu verleumden. Eine Journalistin, die «im Auftrag von Tamedia» eine «Recherche» zur Zuger Landammann-Feier aufnahm, ist inzwischen mehrfach wegen Verleumdung – wissentliche Lüge und vorsätzliche Falschbehauptung – verurteilt worden (zweite Instanz, nicht rechtskräftig).
Gegen die Tamedia-Autorin und gegen verschiedene Internet-Rand-Existenzen, die sich in ihrem Fahrwasser im medial geschürten Hass gegen Jolanda Spiess vereint haben, laufen noch mehrere Verfahren. Ruhe wird es wohl erst geben, wenn das Verfahren um die Gewinnherausgabe, das sich dank der Verzögerungstaktiken insbesondere durch die Medienkonzerne bis heute in die Länge zieht, erledigt ist oder eine ernstgemeinte Einigung erzielt werden konnte.
Engagement, Auszeichnungen und neue Wege
Für ihr Engagement gegen Hate Speech und den Aufbau der Organisation #NetzCourage wurde Jolanda Spiess 2021 mit dem Ida-Somazzi-Preis und dem FemBizSwiss-Award ausgezeichnet. Heute berät sie mit der Winkelried & Töchter GmbH Betroffene von Medienmachtmissbrauch und entwickelt smarte Werkzeuge für juristische Sicherung, Recherche und Analyse – unter anderem für Anwaltskanzleien. Wenn sie nicht gerade Verfahren führt, fiebert sie mit ihrer Familie beim VfL Bochum mit – einem Verein, der nicht aufgibt.
Wer in einer öffentlichen und juristischen Auseinandersetzung mit den grössten Schweizer Medienhäusern steht, kann nicht mit einer fairen Darstellung seiner Person und der hängigen Verfahren rechnen. Wer sich einen Überblick über die Details zu den einzelnen Verfahren, Urteilen und Dokumenten machen möchte, findet sie in den aktualisierten Falldossiers weiter unten.
Protokoll eines Systemversagens. Es begann mit einer Schlagzeile. Es folgten Millionen von Klicks und Werbeeinnahmen für Medienkonzerne.
Das Buch dokumentiert, wie Boulevard- und Qualitätsmedien Hand in Hand arbeiten und beschreibt die juristische Strategie der Gewinnherausgabe.
Zum Buch →Eine vernichtende Analyse der Schweizer Boulevardmedien
Die Frau, die den Boulevard zu mehr Anstand brachte
Wer hats erfunden?
Medienpolitischer Paukenschlag
Jolanda Spiess – auch bekannt als Jolanda Spiess-Hegglin – ist eine ehemalige Zuger Politikerin, die dadurch bekannt wurde, dass sie sich gegen die systematische Persönlichkeitsverletzung wehrt, die ihr durch grosse Schweizer Medienhäuser beigebracht wurde. Sie führt systemrelevante juristische Verfahren gegen Schweizer Medienkonzerne wie Ringier und Tamedia, gründete 2016 den Verein #NetzCourage gegen digitale Gewalt und ist mit der Winkelried & Töchter GmbH heute im Bereich strategische Kommunikation und Organisationsentwicklung tätig. Im Buch «Meistgeklickt» erzählt sie erstmals ihre Mediengeschichte in eigenen Worten. Das Buch erschien 2024 im Limmat Verlag.
Erstmals in der Schweizer Rechtsgeschichte wurde ein Medienkonzern – die Ringier AG – zur Herausgabe von Gewinnen aus wiederholter persönlichkeitsverletzender Berichterstattung verpflichtet. Das Kantonsgericht Zug sprach 2025 dieses Urteil nach Art. 28a Abs. 3 ZGB. Grundlage waren über 150 Artikel einer medialen Kampagne, für die bereits eine schwere Persönlichkeitsverletzung gerichtlich festgestellt worden war. Eine zentrale Rolle spielte das Gutachten Knecht/Baumann/Voigt: Der Journalist und Medienpionier Hansi Voigt – Gründer von watson.ch, Architekt von We.Publish und dreimal Chefredaktor des Jahres – erarbeitete gemeinsam mit weiteren Gutachtern die analytische Grundlage, die erstmals systematisch dokumentierte, wie ein Verlag mit persönlichkeitsverletzender Berichterstattung Gewinne erzielte. Die Berufung von Ringier ist hängig.
Gewinnherausgabe nach Art. 28a Abs. 3 ZGB bedeutet, dass ein Medienunternehmen Gewinne zurückzahlen muss, die es durch persönlichkeitsverletzende Berichterstattung erzielt hat. Dieses Rechtsinstrument wurde erstmals von Jolanda Spiess erfolgreich gegen einen Schweizer Medienkonzern eingesetzt und dürfte als Präzedenzfall für den Schweizer Persönlichkeitsschutz und als das «Spiess-Hegglin-Urteil» in die Mediengeschichte eingehen.
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrifft das Zivilverfahren gegen das Tamedia-Buch und die Frage, ob die Schweiz Jolanda Spiess den Zugang zum Recht willkürlich verweigert hat (Art. 6 EMRK) und ob das Recht auf Privatleben und Intimsphäre (Art. 8 EMRK) verletzt wurde. Die Schweiz hat auf 21 Seiten Stellung genommen. Das Verfahren ist hängig.
Jolanda Spiess ist mit der Winkelried & Töchter GmbH im Bereich strategische Kommunikation und Organisationsentwicklung tätig. Sie berät Betroffene von Medienmachtmissbrauch und entwickelt Werkzeuge für juristische Sicherung, Recherche und Analyse. 2016 gründete sie den Verein #NetzCourage gegen digitale Gewalt, für den sie 2021 mit dem Ida-Somazzi-Preis und dem FemBizSwiss-Award ausgezeichnet wurde. Sie setzt sich für strukturelle Veränderungen im Schweizer Medienrecht ein.
«Meistgeklickt – Protokoll eines Systemversagens» erschien 2024 im Limmat Verlag. Das Buch dokumentiert, wie Boulevard- und Qualitätsmedien in der Schweiz Hand in Hand arbeiten und wie eine einzelne Person zur Ware im Klickmarkt wurde. Es beschreibt die juristische Strategie der Gewinnherausgabe und die strukturellen Probleme der Schweizer Medienlandschaft.
Michele Binswanger ist eine Journalistin des Tages-Anzeigers (Tamedia). Sie lag bereits mit ihren ersten Artikeln, im Jahr 2015 im Tages-Anzeiger, journalistisch völlig daneben und suggerierte Spiess-Hegglin, ohne irgendwelche Kenntnis oder Nachfragen, Verschleierungstaktiken aufgrund eines feuchtfröhlichen Abends. Binswanger nährte damit das falsche Narrativ, für das es null Belege oder Hinweise gibt, sich aber bis heute aufgrund ihrer Lügen hält. Statt sich je von den eigenen Fehlleistungen zu distanzieren, nahm Binswanger im Auftrag von Tamedia eine sogenannte «Recherche» zur Zuger Landammann-Feier auf und veröffentlichte daraus ein Buch, das letztlich Binswangers eigenes, falsches Narrativ verfestigt. Sie wurde in zwei Instanzen wegen Verleumdung verurteilt – wegen wissentlicher Lügen und vorsätzlicher Falschbehauptungen. Diese Verurteilungen sind noch nicht rechtskräftig. Ein zweiter Strafbefehl, wiederum wegen Verleumdung in einem Radio-Interview, führte nach Einsprache zu einem erstinstanzlichen Freispruch für Binswanger. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Jolanda Spiess legten Berufung ein – das Verfahren ist am Obergericht hängig. Binswangers Buch ist Gegenstand einer Zivilklage wegen knapp 200 persönlichkeitsverletzenden Buchpassagen. Auch die Gewinnherausgabe ist Gegenstand der Klage. Statt die offenbar befangene Autorin Binswanger vor sich selber zu schützen, hat Tamedia den Recherche-Auftrag an Binswanger ausdrücklich erteilt. Wenige Tage nachdem sich Ringier vordergründig bei Jolanda Spiess für die Blick-Berichterstattung entschuldigt hat. Binswanger wird regelmässig vom Tamedia-Hausjuristen an die Verleumdungsprozesse begleitet, der auch die Publikation unterstützt hat. Vor Gericht steht sie als Privatperson.
Ja. Die Verfahren zeigen, dass zwei Cyberstalker, die Jolanda Spiess seit der Nennung ihres Namens im Blick im Jahr 2014/2015 systematisch verfolgten, und die Tamedia-Journalistin Michele Binswanger in einem gemeinsamen Ökosystem operierten. Die Cyberstalker wurden wegen Pornografie, Verleumdung und Missachtung gerichtlicher Verbote verurteilt, Binswanger bediente sich für ihre Publikation und nennt die verurteilten Porno-Blogger in ihrem Buch als Quelle und lässt den einen ausführlich als «Kritiker» zu Wort kommen. Die zwei Cyberstalker wiederum nutzten Binswangers mediale Berichterstattung als Rechtfertigung und Verstärkung für ihre, meistens anonym vorgetragenen Angriffe. Die Verbindungslinien zwischen medialem Framing und digitaler Gewalt sind in diesem Fall gerichtlich dokumentiert.
Im Fall Spiess-Hegglin zeigt sich das Schweigen und Wegschauen der Schweizer Medienbranche deutlich: Das Landmark-Urteil zur Gewinnherausgabe gegen Ringier wurde von den grossen Medienkonzernen heruntergespielt, verzerrt oder verschwiegen. Internationale Medien wie die ARD Tagesschau, FAZ, Süddeutsche Zeitung, Die Zeit, Der Standard, Übermedien und taz berichteten hingegen ausführlich. Auch über die Frage, wie Tamedia eine mehrfach wegen vorsätzlichem Lügen und wissentlichen Falschbehauptungen verurteilte Autorin Michele Binswanger weiter als Journalistin beschäftigen kann, herrscht in der Schweiz Schweigen. Strukturelles Schweigen schützt die Branche vor Rechenschaft. Und allein durch ihre Existenz und die laufenden Verfahren stört Jolanda Spiess diese Ruhe.
Am Morgen nach der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014 erwachte die damals frischgewählte Kantonsrätin Jolanda Spiess mit einem unerklärten Filmriss und Unterleibsschmerzen. Im Spital wurde in ihrem Intimbereich die DNA zweier Männer gefunden. K.o.-Tropfen konnten weder nachgewiesen noch ausgeschlossen werden – die Blutabnahme erfolgte erst rund zwanzig Stunden nach dem Ereignis, als Substanzen wie GHB längst abgebaut gewesen wären. Sämtliche strafrechtlichen Untersuchungen gegen Spiess wurden eingestellt. Sie hat nie jemanden beschuldigt und geht davon aus, dass beide Beteiligten Opfer wurden. Der Fall wurde nie geklärt. Was folgte, war keine Aufklärung, sondern eine beispiellose mediale Kampagne: Über 150 Artikel allein bei Ringier/Blick, die zu einer gerichtlich festgestellten schweren Persönlichkeitsverletzung und zum Landmark-Urteil – dem Leiturteil zur Gewinnherausgabe – führten. Der Fall ist ein klassisches Beispiel dafür, wie eine Medienkampagne eine saubere Aufklärung durch die Justiz stören oder gar verunmöglichen kann – ein Problem, das weit über diesen Einzelfall hinausgeht. Näheres findet sich im Buch «Meistgeklickt» (Limmat Verlag, 2024).