1. Das Gericht traut Michele Binswanger zu, ein Buch zu schreiben, das nicht erneut meine Intimsphäre verletzt. Ich traue ihr dies nicht zu. Erst recht nicht, dass ihr Arbeitgeber, der «Tages-Anzeiger» dieses Vorhaben mit Gelassenheit und Sorgfalt begleitet. Aufgrund meiner Erfahrung muss ich vom Gegenteil ausgehen.

  2. Das Gericht kommt zum Schluss, dass meine Intimsphäre nun zum Allgemeingut gehört, gerade weil ich mich gegen die krasse Verletzung dieser Intimsphäre juristisch und öffentlich gewehrt habe. Was gemäss diesem Obergerichtsurteil nichts anderes bedeutet als: Wenn du dich wehrst, hast du verloren und kein Anrecht mehr auf Schutz. Diese Aussage ist verstörend und eine klassische Täter-Opfer-Umkehr. Es ist eine Aussage, welche in einer zeitgemässen Rechtssprechung nichts verloren haben sollte. Das Selbstbestimmungsrecht über meine Intimsphäre wird durch dieses Urteil ausgehebelt und dies ist nicht in Ordnung. Meine Persönlichkeitsrechte wurden vor 7 Jahren massiv verletzt, indem Medien nach einem mutmasslichen Sexualdelikt meinen Namen veröffentlichten und ich – gegen meinen Willen – in die öffentliche Arena geworfen wurde. 

  3. Es ist und war nie von öffentlichem Interesse, meinen oder andere Namen und meine Fotos im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ereignissen an der Zuger Landammann-Feier zu veröffentlichen. Ringier wurde deshalb rechtsgültig verurteilt.

  4. Bis heute versuchen verschiedene Medien in der Schweiz, dieses begangene Unrecht, (plötzlich mit einer krassen Verletzung meiner Intimsphäre in die öffentliche Arena geworfen zu sein) dadurch zu rechtfertigen, weil ich mich öffentlich gegen dieses begangene Unrecht und die entsprechenden Medienmechanismen zur Wehr setze.  Aber es sind diese Mechanismen, welche von öffentlichem Interesse sind.

  5. Ich werde insbesondere von Tamedia immer wieder auf die strafrechtlich abgeschlossenen Ereignisse an der Landammannfeier zurückgeworfen. Ich habe längst damit abgeschlossen. Ich kann und konnte gemäss der Zuger Staatsanwaltschaft davon ausgehen, Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein. Ich beschuldige aber ausdrücklich niemanden, Täter zu sein. Ich habe bis heute einen Filmriss ab einem gewissen Zeitpunkt der Feier und führe das auf die unfreiwillige Einnahme von Substanzen zurück. Diese konnten allerdings – wie meistens bei sogenannten K.O. Tropfen und vor allem aufgrund der unerklärlich langen Wartezeit im Krankenhaus – nicht nachgewiesen werden. Für mich ist heute die plausibelste Erklärung, dass nicht nur ich, sondern auch dem ebenfalls von den Medien angeschuldigte und in die Öffentlichkeit katapultierte Kantonsrat, solche Substanzen verabreicht wurden. 

  6. Diese Ereignisse sind strafrechtlich abgeschlossen. Sie liegen hinter mir. Ich muss sie aber immer wieder erwähnen, weil ich von Medien zu Rechtfertigungen gezwungen werde. Ich habe mir inzwischen eine neue Existenz aufgebaut, nachdem die erste, durch krasse Persönlichkeitsverletzung zerstört worden ist. Ich habe erlebt, wie Hass, der unter anderem durch verantwortungslose Medienarbeit geschürt wird, in den sozialen Netzwerken zur existenzgefährdenden Gefahr werden kann. Dagegen setze ich mich – auch aufgrund meiner eigenen Erfahrung und insbesondere als von Digitaler Gewalt betroffene Frau – ein. 

  7. Das Aufzeigen dieser Mechanismen ist von öffentlichem Interesse. Viele Medien werden sich erst langsam ihrer neuen digitalen Verantwortung bewusst. Einige weigern sich partout, die gemachten Fehler zuzugeben, etwa, wenn man Teil eines klickgetriebenen Rudels war, das nur noch liefern musste. Aus ökonomischen Gründen, nicht aus Gründen der Wahrheitsfindung.

  8. Es ist, als solle auch meine neue Existenz, die ich mir aufgebaut habe, zerstört werden. Und zwar, indem man mich immer wieder zurückwirft auf die ungeklärt gebliebenen Ereignisse der Landammannfeier und bis heute behauptet, ich würde jemanden anschuldigen. Diese vermeintliche Anschuldigung wird zum Beispiel durch die Tages-Anzeiger-Journalistin Binswanger aufrechterhalten. Dafür wurde sie wegen Verleumdung per Strafbefehl belangt. 

  9. Die Landammannfeier war kein Sex-Skandal, sondern ist einer der grössten Medienskandale der Schweiz. Und dieser Medienskandal ist – im Gegensatz zur Landammannfeier – juristisch noch nicht aufgearbeitet. Die Frage, wer das Geld bekommt, das mit einer Medienkampagne erwirtschaftet wurde, die auf einer Persönlichkeitsverletzung fusst, ist noch offen. Diese Frage ist -aus Sicht der Medienhäuser, die heute auch jeden unrechtmässig verursachten Klick als Umsatzanteil buchen können, aber auch aus gesellschaftlicher Sicht – zukunftsweisend. 

  10. Für die damals offensichtlich begangenen Fehler haben sich viele Journalisten entschuldigt. Für andere – wie die Tages-Anzeiger-Autorin Binswanger und ihre Vorgesetzten – ist das Eingeständnis dieser Fehler offenbar so schmerzhaft, dass sie sich weder dazu bekennen können, sondern lieber immer wieder rund um die Landammannfeier Gründe suchen, die ihr späteres Fehlverhalten rechtfertigen.

  11. Ich wurde und bin durch die Medien mit einem schamhaften und traumatischen Ereignis in die öffentliche Arena geworfen worden. Ich konnte mir das nicht aussuchen. Dass ich mich im Anschluss öffentlich gegen Fehlbehauptungen und das falsche Bild von mir gewehrt habe, ist mein gutes Recht. Dass ich dabei einigen Medien einen Spiegel vorhalte, der ein wenig freundliches Bild zeigt, sollte nicht dazu verleiten, Ursache und Wirkung dieses Medienskandals zu verwechseln. Mein Recht auf eine geschützte Intimsphäre werde ich verteidigen, auch wenn es vor Jahren von den Medien verletzt wurde. Und selbstverständlich verteidige ich dieses Recht öffentlich. 

  12. Der Vorwurf, ich würde meinen Kampf gegen den Medienskandal öffentlich führen, ist lächerlich. Der Medienskandal ist – im Gegensatz zur Landammannfeier – juristisch nicht abgeschlossen und von grossem öffentlichem Interesse.  Die Druckversuche, mich diesbezüglich zum Schweigen zu bringen, sind auf allen Ebenen spürbar. 

  13. Was macht Tamedia überhaupt in dieser ganzen Auseinandersetzung? Der Zivilprozess um Herausgabe des Gewinns und Schadensersatzforderungen gegen die Blick-Herausgeberin Ringier ist pendent. Mit diesem Buchprojekt, bei dem ich aufgrund der bisher bekannten Recherchen davon ausgehen muss, dass es meine Persönlichkeitsrechte verletzen wird, und angesichts der Autorin nicht von einem unbefangenen journalistischen Projekt ausgehe, drängt das grösste Medienhaus immer weiter in die Szenerie. Kurz nachdem sich Ringier-Chef Marc Walder öffentlich für die Blick-Berichterstattung entschuldigt hatte, und der Fall endlich zivilrechtlich und in Ruhe hätte abgeschlossen werden können, machte sich Tamedia an ein Buchprojekt, das offenbar genau die Ereignisse und die Berichterstattung wieder aufnehmen will, für die sich der Ringier-Chef gerade entschuldigt hat.  Dass Tamedia und insbesondere der Chefredaktor Arthur Rutishauser in den letzten Wochen eine angekündigte Polit-Kampagne gegen mich und meine Arbeit bei #NetzCourage – unter wiederholter Verletzung journalistischer Regeln – gefahren hat, lässt bei mir nur die Vermutung zu, man sei Partei und wolle mir mit allen Mitteln schaden.

  14. Ich werde nicht schweigen. 


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